Wirtshausprämie

Förderung für die Übernahme bzw. zur Eröffnung eines Wirtshauses

Die Wirtshausprämie soll einen zusätzlichen Anreiz schaffen zur Übernahme bzw. zur Eröffnung eines Wirtshauses.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die bis maximal 6 Monate vor bzw. bis maximal 6 Monate nach Antragstellung ein Wirtshaus übernommen haben oder ein neues Wirtshaus eröffnen.

Die Förderung erfolgt durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal € 10.000,-.