Förderung für die Übernahme bzw. zur Eröffnung eines Wirtshauses
Die Wirtshausprämie soll einen zusätzlichen Anreiz schaffen zur Übernahme bzw. zur Eröffnung eines Wirtshauses.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die bis maximal 6 Monate vor bzw. bis maximal 6 Monate nach Antragstellung ein Wirtshaus übernommen haben oder ein neues Wirtshaus eröffnen.
Die Förderung erfolgt durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal € 10.000,-.