Neues Niederösterreichisches Tourismusgesetz 2023

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Der Landtag von Niederösterreich hat am 25. Mai 2023 eine Änderung des Niederösterreichischen Tourismusgesetzes beschlossen; die Kundmachung im Landesgesetzblatt ist nun am 25. Juli erfolgt.

Die wesentlichen Neuerungen sind:

  • Abschaffung des Interessentenbeitrages

    Für das Jahr 2023 wird kein Interessentenbeitrag mehr eingehoben, da die Einhebung zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führt. Die endgültige Abschaffung wird 2024 realisiert werden.
     
  • Neugliederung der Gemeinden, einheitlicher Nächtigungstaxensatz, Nächtigungstaxe bei Festivals

    Ab dem Jahr 2024 wird es einen einheitlichen Nächtigungstaxensatz für alle Gemeinden in Höhe von 2,50 Euro pro Gast und Nächtigung geben und keine Unterscheidung mehr nach Ortsklassen I, II oder III. Für die 14 bestehenden Kurortgemeinden wird ein Satz von 2,90 Euro pro Gast und Nächtigung veranschlagt aufgrund der kurortbedingten höheren infrastrukturellen Aufwendungen.

    Diese Ausgangswerte werden wie bisher einer jährlichen Wertanpassung auf Basis des Verbraucherpreisindex unterzogen.
    Außerdem wird eine Regelung eingefügt, wonach nunmehr sämtliche Übernachtungen im Rahmen von Festivals bzw. bei Veranstaltungen, wo Übernachtungsmöglichkeiten angeboten werden, von der Nächtigungstaxenpflicht erfasst werden.
     
  • Zweckgebundene Mittelverwendung

    Nach der Grundidee einer zweckgebundenen Mittelverwendung, wonach Einnahmen aus dem Tourismus für den Tourismus verwendet werden sollen, wurden nun taxativ aufgezählte touristische Zwecke für den Tourismus definiert. Gleichzeitig wird in eine jährliche Berichtspflicht der Gemeinde an das Land Niederösterreich normiert um eine Überprüfbarkeit der Mittelverwendung sicherzustellen.
     
  • Vereinfachung der Verwaltung und Abrechnung, Klarstellungen im Vollzug

    Die Nächtigungstaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe. Die Einhebung erfolgt weiterhin durch die Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich. Beim Aufteilungsschlüssel der Ertragsanteile kommt es jedoch zu einer Verschiebung (bisher 35% für die Gemeinden und 65% Land Niederösterreich hin zu 70% für die Gemeinden und 30% für das Land Niederösterreich).
    Die valorisierten Nächtigungstaxensätze werden künftig im Landesgesetzblatt durch die Landesregierung kundgemacht, eine eigens erlassene Verordnung der Niederösterreiche Landesregierung ist nicht mehr vorgesehen.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier: Niederösterreichisches Tourismusgesetz 2023

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